Hygienekonzept für Veranstaltungen des
Erwachsenenbildungswerks Memmingen und Mitgliedseinrichtungen
entsprechend den Vorgaben der Fünften Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV), § 16 für Veranstaltungen der Erwachsenenbildung, Sprach- und Integrationsförderung, Weiterbildung, Familienbildungsstätten, Jugendarbeit und außerschulischen Umweltbildung (Bildung für nachhaltige Entwicklung).
Für Veranstaltungen im Rahmen der o. g. Bildungseinrichtungen sind folgende Hygieneanforderungen zur Vermeidung von Covid-19-Infektionen zwingend zu beachten:
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Informationsblatt zur Anwesenheitsliste
Bei den Veranstaltungen des Evangelischen Bildungswerks müssen gemäß Verordnungen der Regierung Anwesenheitslisten ausgelegt werden.
Die Datenerfassung dient dazu, mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können.
Dazu sind Namen und Kontaktdaten der Teilnehmenden zu erfassen. Die Rechtsgrundlage im Sinne der DSGVO sind Artikel 13 DSGBO und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f in Verbindung mit der CoronaVO in Bayern. Die Erfassung der Daten aus rechtlicher Verpflichtung resultierend aus dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) in Verbindung mit den Landesspezifischen Verordnungen.
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Teilnahmeausschluss
Zum Schutz aller Teilnehmenden und Mitarbeitenden ist die Teilnahme an der Veranstaltung allen Personen untersagt, die
- aktuell positiv auf COVID-19 getestet oder
- unter Quarantäne gestellt sind,
- Atemwegsprobleme haben (respiratorischen Symptome jeder Schwere),
- an einer Krankheit leiden,
- unspezifische Allgemeinsymptome oder Fieber haben oder
- in den letzten vierzehn Tagen Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19 Erkrankten gehabt oder
- sich im selben Raum wie ein bestätigter COVID-19-Fall aufgehalten haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.